Eine Zusammenfassung von Franz Kombrink und Matthias Schwingeler
Schützenverein "Hinter den drei Brücken" e.V. Warendorf
Das erste Kreisehrengardentreffen fand im Jahr 1955 an der Tönneburg in Warendorf statt. Zur Premiere nahmen etwa 10 Ehrengarden des Kreises Warendorf am Treffen teil. Objekt der Begierde im Wettstreit unter den Garden war hierbei eine Wanderstandarte, die vom Verein „Hinter den drei Brücken“ gestiftet worden war. Auch heute noch ist sie begehrt unter den Teilnehmern, darf doch derjenige im anschließenden Jahr Ausrichter des Treffens sein, der die Standarte gewinnt. In den Anfangsjahren verhielt es sich so, dass oftmals der Gewinn der Wanderstandarte unter einigen wenigen Vereinen ausgemacht wurde.
Um zu verhindern, dass immer nur besonders treffsichere und marscherprobte Ehrengarden die Standarte errangen, wurde die Ursprungssatzung alsbald geändert. Es wurde eine so genannte Sperrfrist eingeführt, die automatisch mit dem Gewinn und der damit verbundenen Ausrichtung des Festes eintritt. Dies bildet auch eine Besonderheit des Kreisehrengardentreffens. Nicht automatisch der Erste des Wettbewerbes gewinnt die Wanderstandarte und damit das Recht, das Treffen im folgenden Jahr auszurichten. Eine teilnehmende Garde konnte nur in den Genuss der nächsten Ausrichtung kommen, wenn sie das Treffen seit vier Jahren nicht mehr ausgerichtet hatte. Im weiteren Verlauf wurde, um eine noch größere Abwechslung zu erreichen, die Dauer der Sperrfrist nochmals verlängert, von zunächst vier auf sieben und dann auf die heute noch gültigen 10 Jahren.
Seit dem Jahr 1993 und der Kreisversammlung in Beelen, begleitet von teils heftigen und kontrovers geführten Diskussionen erfolgte eine weitere, grundlegende Veränderung der Satzung, die wiederum zum Ziel hatte, es jeder teilnehmenden Garden zu ermöglichen, in den Genuss der Ausrichtung des Kreisehrengardentreffens zu kommen. Das Teilnehmerfeld wurde sprichwörtlich zweigeteilt. Auf der einen Seite die Garden, die bereits die Wanderstandarte erringen konnten und auf der anderen Seite solche Garden, die sie noch nicht gewonnen hatten. Es wurde die Regelung getroffen, dass in geraden Jahren nur die Garden die Wanderstandarte erringen können, die bereits Ausrichter des Kreisehrengardentreffens waren und keiner Sperrfrist mehr unterliegen. In ungeraden Jahren bekamen die Teilnehmer die Chance auf den Gewinn der Wanderstandarte, die noch nie Ausrichter des Kreisehrengardentreffens waren. Diese Regelung hat nicht nur den Zweck, weiter abwechselnde Ausrichter zu erreichen, sondern zudem vor allem neu teilnehmenden Garden bessere Chancen für die Ausrichtung des Wettbewerbes einzuräumen.