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Entstehung und Geschichte des Kreisehrengardentreffens

Eine Zusammenfassung von Franz Kombrink und Matthias Schwingeler
Schützenverein "Hinter den drei Brücken" e.V. Warendorf

Hauptansprechpartner für Fragen zur Satzung und zu sonstigen Begebenheiten rund um das Kreisehrengardentreffen, aber insbesondere auch verantwortlich für die Auswertung des Schießens, des Marschierens sowie der sorgfältigen und fehlerfreien Durchführung des Treffens ist das Schiedsgericht.

 

Dieses besteht aus einem Oberschiedsrichter und vier weiteren Schiedsrichtern, wobei der Oberschiedsrichter vom Stifterverein der Wanderstandarte, dem Schützenverein „Hinter den drei Brücken“ gestellt wird. Die weiteren Mitglieder des Schiedsgerichtes werden durch die Kreisversammlung gewählt.

 

Aufzeichnungen aus den Anfängen des Kreisehrengardentreffens über die Zusammensetzung des Schiedsgerichtes und insbesondere zur Person des Oberschiedsrichters sind nicht mehr vorhanden. Bernhard Kämmer, in Personalunion auch Präsident des Schützenvereins „Hinter den drei Brücken“ übte die Funktion des Oberschiedsrichters lange Jahre bis zu seinem Tod aus. Ihm folgte 1982 der Vorsitzende der Sportschützen „Hinter den drei Brücke“, Franz Beuse. Nach langer und schwerer Krankheit musste Beuse sein Amt jedoch niederlegen. Ihm nachfolgte 1987 Franz Kombrink, der seine Funktion als Oberschiedsrichter 25 Jahre ausübte, ehe er zum Kreisehrengardetreffen 2012 an Horst Schwingeler übergab, der selbst seit 1990 Mitglied des Schiedsgerichtes und zudem sein Stellvertreter war. Auch Horst Schwingeler musste aufgrund von schwerer Krankheit sein Amt niederlegen, so dass 2019 der 30-jährige Mattias Schwingeler zum Oberschiedsrichter bestimmt wurde.